
da es vor drei Jahren in der Schweiz noch nicht möglich war, den Lehrgang abzuschliessen und ein Zertifikat zu erlangen. Dies habe ich heute nachgeholt und darf nun meine DJI Mavic Pro wieder fünf Jahre lang in der Kategorie A1/A3 betreiben. Nebst der Schweizerischen Luftfahrkarte gibt es eine interessante Website, auf der man die Drohnenkarten der EU-Staaten findet. Dies ist gerade auch in den Ferien praktisch, damit es möglich ist, sich im Voraus zu informieren, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Den Link dazu will ich nicht vorenthalten: https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones/naa.
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